Fördermittel 2023

Privatpersonen


Photovoltaik

Wir raten unseren Kunden, eine Simulation auf der offiziellen Website der "Klima-Agentur" durchzuführen. Dort werden Ihnen alle staatlichen und kommunalen Fördermittel für Ihr Projekt übersichtlich dargestellt:
Hier zum Simulator

Das staatliche Klimabonus-Programm wird in zwei Optionen angeboten:

Option 1: Eine Investitionshilfe von 20% für die Installation von Photovoltaik-Anlagen und garantiertem Einspeisetarif, begrenzt auf 500 €/kWp.

Dieser Zuschuss gilt für Rechnungen, die zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2025 ausgestellt wurden. Die Begünstigten erhalten einen staatlich garantierten Einspeisetarif für 15 Jahre, dessen Höhe vom Anschlussdatum der Anlage abhängt (siehe Seite "Förderprogramme für nachhaltiges Wohnen und Mobilität", Kategorie "Einspeisetarife").

Option 2: (Unsere Empfehlung) Eine Investitionshilfe von 62,5% für die Installation von Photovoltaik-Anlagen mit Verzicht auf den garantierten Einspeisetarif. Diese Unterstützung ist auf 1.562,50 €/kWp begrenzt.

Sie gilt für Bestellungen, die zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2023 aufgegeben wurden und für Rechnungen, die bis zum 31.12.2025 ausgestellt wurden. Die Begünstigten müssen einen Rückkaufvertrag mit einem Anbieter abschließen (z.B. Creos).

Es ist zu beachten, dass die Einnahmen aus Anlagen über 10 kWp der Steuerpflicht unterliegen.

Eine zusätzliche Installation auf dem gleichen Dach/Fassade/Gebäude ist förderfähig, wenn ihre erste Einspeisung mindestens zwei Jahre nach der vorherigen erfolgt. Um diesen Bonus zu erhalten, muss die Photovoltaik-Anlage bestimmte Kriterien erfüllen:

- Die Spitzenleistung der Anlage muss 30 kW oder weniger betragen;
- Die Anlage muss auf dem Dach oder der Fassade des Gebäudes montiert oder in die Gebäudehülle integriert sein, unabhängig davon, ob es sich um ein Wohngebäude handelt oder nicht.

Anträge müssen nach Abschluss der Installation beim Ministerium eingereicht werden. Es ist zu beachten, dass diese Beihilfen für Bestellungen gelten, die zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2023 aufgegeben wurden.

Zusatz-Info: Ab dem 1. Januar 2023 können Sie von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 3% auf Ihre Photovoltaik-Anlage profitieren.

Ladestation

Die Beihilfe beläuft sich auf 50 % der Kosten ohne MwSt. für den Kauf und die Installation der Ladestation:

  • für ein Gebäude, das maximal 3 Stellplätze umfasst, liegt der Höchstbetrag der Beihilfe bei:
    • 750 Euro für eine einfache Ladestation;
    • 1.200 Euro für eine intelligente Ladestation* (Ladestation mit OCPP);
  • für ein Gebäude, zu dem 4 oder mehr Stellplätze gehören, liegt der Höchstbetrag der Beihilfe bei:
    • 1.200 Euro für eine intelligente Ladestation;
    • 1.650 Euro für eine Ladestation, die Teil eines gemeinsamen intelligenten Lademanagementsystems ist.

*Eine intelligente Ladestation ist in der Lage, die Nutzung zwischen verschiedenen Haushalten abzurechnen.

Die Beihilfe wird für Investitionen gewährt, die vom 1. Juli 2020 bis einschließlich zum 30. Juni 2023 getätigt werden.

Maßgeblich ist das Rechnungsdatum der Dokumente.

 

Fördermittel von Ihrer Gemeinde

Abschließend können Sie auch kommunale Fördermittel für die Installation von Photovoltaikmodulen in Anspruch nehmen. Beispielsweise bietet die Stadt Esch-sur-Alzette eine Unterstützung an, die mindestens 10 % der staatlich gewährten Subvention beträgt. In der Gemeinde Differdange steigt dieser Betrag auf 50 % der staatlichen Hilfe (mit einer Obergrenze von 5000€ für ein Einfamilienhaus) und in Pétange beträgt er 500 €.

* Alle Informationen sind ohne Gewähr

** Quellen: Klima-Agence, Enoblog, Guichet

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